Tax alert 03 March 2020

Neues Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Steuerverwaltung: starke Initiativen

Der Haushaltsminister legte am Donnerstag, 14. März 2019, eine Reihe von Sofortmaßnahmen vor, mit denen die Beziehungen zwischen Unternehmen und Steuerbehörden grundlegend erneuert werden könnten.

Die Zeit wird zeigen, ob diese Revolution tatsächlich stattfindet, aber die Tatsache, dass jetzt mehrere Regelungen auf dem Tisch liegen, muss dazu führen, dass sich Unternehmen Gedanken machen und zu dem/den geeigneten System/en Stellung beziehen, insbesondere in einem Umfeld, in dem ein immer strengeres Steuerrecht und die Zunahme der Missbrauchsschutzklauseln ihre Geschäftsabläufe oder Geschäftsentscheidungen rechtlich belasten.

Sieben Einrichtungen werden im Rahmen dieser neuen Vertrauensbeziehung vorgestellt, einige sind erfolgreicher als andere, die noch präzisiert werden müssen:

1. Eine Partnerschaft zwischen Verwaltung und Mittelstands- und Großunternehmen: Die Verwaltung verpflichtet sich, im Gegenzug zu einer größeren Transparenz seitens des Unternehmens innerhalb von drei Monaten Stellung zu den steuerlichen Problemen oder Risiken zu nehmen, die einvernehmlich ausgewählt wurden, wobei alle anderen Themen weiterhin einer Kontrolle unterliegen können; eine spezielle Abteilung der DGE soll für diese Partnerschaft zuständig sein.

2. Individuelle steuerliche Begleitung für KMU: Ein Referent würde zum Ansprechpartner des Unternehmens und soll eine schriftliche Stellungnahme zu den festgestellten steuerlichen Problemen abgeben.

3. Eine Anlaufstelle für die Regulierung von Unternehmen innerhalb der DGE (Rundschreiben vom 28. Januar 2019): Diese Abteilung soll für spontane Compliance Anträge bei allen Steuerfehlern, die von den neuen Inhabern oder den Käufern eines Unternehmens festgestellt wurden, oder bei bestimmten internationalen Steuerproblemen (Bestehen einer Betriebsstätte in Frankreich, steuerliche Geltendmachung eines von einem ausländischen Unternehmen gewährten Darlehens, Planungen mit Strukturen im Ausland), Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Führungskräften („Dutreil“-Pakt, Buchgewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren, Impatriates) oder Transaktionen zuständig sein, die zur Anwendung eines Aufschlags von 80% führen können. Die Abteilung soll ein System mit reduzierten Bußgeldern anwenden, das im Voraus bekannt und nicht verhandelbar ist.

4. Eine Mobilisierung für verbindliche Steuerauskünfte: Die Rechtsabteilung der DGFiP (Generaldirektion für Staatsfinanzen) würde für die zentrale Verwaltung zur einzigen Anlaufstelle für verbindliche Steuerauskünfte und sich verpflichten, 80% der Anfragen innerhalb von drei Monaten zu beantworten und die Antworten generell zu veröffentlichen.

5. Unterstützung für Unternehmen auf internationaler Ebene: Es würde eine regelmäßige Unterrichtung und Anhörung zwischen Unternehmen und der DGFiP eingerichtet und eine Anlaufstelle innerhalb der DGFiP geschaffen, die der Rechtsabteilung untersteht und Unternehmen mit Schwierigkeiten auf internationaler Ebene begleiten.

6. Verbesserung des Dialogs und der Rechtsbehelfe im Rahmen von Steuerprüfungen: Beschwerdeverfahren würden beschleunigt; als Ansprechpartner würde, wo immer möglich, eine kollegiale Instanz dienen, bei der mindestens eines der Mitglieder zuvor keine Kenntnis von dem Vorgang hatte; die überprüften Aspekte, die nicht zu einer Nachveranlagung geführt haben, würden festgestellt, was eine steuerliche Garantie für die Zukunft wäre.

7. Eine Prüfung der steuerlichen Compliance durch den CAC wäre möglich.

Dieser Plan ist ehrgeizig. Er geht eindeutig in Richtung konstruktiver Beziehungen mit der Verwaltung (auch wenn die Regelungen im Rahmen der Steuerprüfung präzisiert und ergänzt werden müssen, damit sie eine echte Bedeutung haben). Es wird jedoch erforderlich sein, dass die DGFiP dafür erhebliche personelle Mittel bereitstellt und dass die Unternehmen ihre Steuerverwaltung ändern.